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ALLGEMEINE INFORMATIONEN zur Weiterbildung:


Die Weiterbildung wird in Sachsen-Anhalt durch die Musterweiterbildungsordnung der Ärztekammer geregelt.


WBO - Stand 01.07.2020
Aktuell gilt in Sachsen-Anhalt die neue Weiterbildungsordnung mit Satzungsänderung vom 01.07.2020. Diese finden Sie hier zum Download:

button ordnung



WBO - Stand 2011
Für die Kollegen, die vor der Satzungsänderung begonnen haben gilt die WBO von 2011. Diese finden Sie hier zum Download:

button ordnung


KODEX Gute Weiterbildung


Die Sicherung des hausärztlichen Nachwuchses ist ein zentrales Anliegen des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands. Um angehende Ärztinnen und Ärzte verstärkt für den Hausarztberuf zu gewinnen, setzt der Verband auf eine hochwertige und verlässliche Weiterbildung.

Ein wesentliches Element dabei ist der KODEX für die freiwillige Selbstverpflichtung zur Einhaltung von Qualitätsstandards für weiterbildende Praxen im ambulanten hausärztlichen Bereich.


Hier gehts zu den Details:

button kodesx Weiterbrildung


IM ÜBERBLICK


Bezüglich der Anforderungen der alten und der neuen WBO ergeben sich nachfolgende Änderungen:
Die neue WBO ist kompetenzbasiert. Es können Weiterbildungsabschnitte mit mindestens 3 Monaten angerechnet werden, die Abschnitte müssen in einem elektronischen Logbuch erfasst werden.

Die Weiterbildungszeit beträgt 60 Monate Allgemeinmedizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon:
  • ... müssen 24 Monate in Allgemeinmedizin in der ambulanten hausärztlichen Versorgung abgeleistet werden
  • ... müssen 12 Monate im Gebiet Innere Medizin in der stationären Akutversorgung abgeleistet werden
  • ... müssen 6 Monate in mindestens einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung abgeleistet werden
  • ... können zum Kompetenzerwerb bis zu 18 Monate Weiterbildung in Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung erfolgen
  • Zusätzlich müssen 80 Stunden Kurs-Weiterbildung in Psychosomatischer Grundversorgung erfolgen